Fernwärme-Anschlusswert prüfen und senken
Viele Fernwärmekunden zahlen Jahr für Jahr einen Grundpreis für eine Heizleistung (Anschlusswert), welche das Gebäude längst nicht mehr benötigt. Nach Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, demontierten oder dauerhaft unbenutzten Heizkörpern (Schlafzimmer) oder generell einem sparsameren Heizverhalten liegt der vertraglich vereinbarte Anschlusswert in kW oft deutlich über dem tatsächlich benötigten Anschlusswert. Ich prüfe anhand Ihrer Verbrauchsdaten, wie hoch die Heizlast Ihres Gebäudes tatsächlich ist, also wieviel Leistung im Winter tatsächlich benötigt wird, begründe für Sie die Absenkung des Anschlusswertes gegenüber dem Fernwärme-Versorger und begleite auf Wunsch auch die Umsetzung an der Übergabestation. Das senkt Ihre Wärmekosten dauerhaft, ohne jeglichen Komfortverlust.
Warum sind Anschlusswerte überhaupt oft zu hoch?
Der Grundpreis der Fernwärme bemisst sich je Kilowatt Anschlusswert. Jedes nicht benötigte Kilowatt verursacht jedes Jahr Kosten, ohne dass für diese Kosten eine Notwendigkeit besteht, je Wärme zu liefern. Zu hohe Werte entstehen vor allem durch:
- nachträgliche Wärmedämmung an Außenwänden
- neue Fenster, Dämmung von Kellerdecke, oberster Geschossdecke und dem Dach
- dichtere Gebäudehüllen und verändertes Verbrauchsverhalten der Bewohner
- unbenutzte oder auch entfernte Heizkörper, vor allem in Schlafzimmern und Fluren
- hohe Anschlusswerte, die noch aus der Bauzeit stammen, mit den damals gültigen kältesten Temperaturen berechnet und nie überprüft wurden
So gehe ich vor
- Auswertung der Wärmeverbräuche der letzten Jahre aus Ihren Abrechnungen
- Umrechnung in die tatsächliche Heizlast über die Vollbenutzungsstunden des Standorts (für Leverkusen etwa ergeben sich rund 1.570 Stunden pro Jahr)
- Gegenprobe über baugleiche Gebäude oder, wenn zugleich ein hydraulischer Abgleich geplant ist, Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831
- schriftliche Begründung und Antrag auf Absenkung beim Versorger
- Einstellung der neuen Leistung am Volumen-/Differenzdruckregler der Übergabestation, anschließend Verplombung durch den Versorger
Praxisbeispiel: Mehrfamilienhaus Okerstraße 2–4, Leverkusen (Analyse 2024)
16 Wohnungen, rund 1.574 m² Nutzfläche, Fernwärme der Stadtwerke Leverkusen, vertraglicher Anschlusswert 115 kW. Die Auswertung der Verbräuche ergab eine tatsächliche Heizlast von nur 23 bis 35 kW je nach Jahr. Die Gegenprobe über ein baugleiches, nach DIN/TS 12831 berechnetes Gebäude bestätigte den deutlich niedrigeren Bedarf.
- Grundpreis vorher: 115 kW × 47,60 € = 5.474,00 € pro Jahr
- Grundpreis nach Absenkung auf 65 kW: 65 kW × 47,60 € = 3.094,00 € pro Jahr
- rechnerische Ersparnis: 2.380 € pro Jahr (Tarifstand 2024), ohne Leistungs- oder Komfortverlust
Der Arbeitspreis für die verbrauchten Kilowattstunden bleibt von der Absenkung unberührt. Gespart wird allein am Grundpreis, und das jedes Jahr aufs Neue.
Für wen lohnt sich eine Prüfung überhaupt?
Die Prüfung lohnt bei jedem Gebäude, dessen Anschlusswert seit Jahren unverändert ist, besonders nach Sanierungen. Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften mit mehreren Liegenschaften profitieren doppelt: Die Analyse mehrerer Gebäude in einem Zug senkt den Aufwand je Objekt erheblich. Die Kosten richten sich nach Anzahl und Datenlage der Gebäude. Fragen Sie unverbindlich an, nach Sichtung Ihrer Abrechnungen nenne ich Ihnen Aufwand und Einsparpotenzial.
Warum senkt der Fernwärmeversorger die Anschlusswerte nicht von selbst?
Der Fernwärmeversorger hat kein Interesse an geringeren Einnahmen, da insbesondere der Grundpreis die festen Kosten der Fernwärmeversorgung abdeckt.
Häufige Fragen
Was ist der Anschlusswert bei Fernwärme?
Die vertraglich vereinbarte maximale Wärmeleistung in Kilowatt, die der Versorger für Ihr Gebäude bereithält. Nach ihr bemisst sich der jährliche Grundpreis, unabhängig davon, wie viel Wärme Sie tatsächlich verbrauchen.
Woran erkenne ich, dass unser Anschlusswert zu hoch ist?
Typische Anzeichen: Das Gebäude wurde seit Vertragsabschluss gedämmt oder saniert, der Grundpreis macht einen großen Teil der Wärmerechnung aus, oder der Vertragswert stammt noch aus der Bauzeit. Sicherheit gibt die Auswertung der Verbräuche: Liegt die daraus berechnete Heizlast deutlich unter dem Vertragswert, lässt sich die Absenkung begründen.
Wie viel lässt sich durch eine Absenkung sparen?
Das hängt von Gebäude und Tarif ab. Im analysierten Beispiel eines Mehrfamilienhauses in Leverkusen (16 Wohnungen) ergab die Prüfung ein Absenkungspotenzial von 115 kW auf 65 kW, das entspricht 2.380 € Grundpreis pro Jahr beim Tarifstand 2024.
Wie läuft die Absenkung technisch ab?
Die neue Leistung wird am kombinierten Volumen-/Differenzdruckregler der Fernwärmeübergabestation eingestellt und vom Versorger verplombt. Ein Umbau der Anlage ist dafür in der Regel nicht nötig.
Verlieren wir dadurch Heizkomfort?
Nein. Abgesenkt wird nur auf die Leistung, die das Gebäude am kältesten Auslegungstag tatsächlich benötigt. Die Wärmeversorgung bleibt vollständig gesichert.
Brauchen wir dafür eine Heizlastberechnung nach DIN?
Nicht zwingend. Meist genügen die Verbrauchsanalyse und eine Gegenprobe über baugleiche Gebäude. Eine Heizlastberechnung nach DIN/TS 12831 wird dann erforderlich, wenn zugleich ein hydraulischer Abgleich mit korrekter Ventileinstellung gewünscht ist.